Rechtsgebiete

Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht, Werkvertragsrecht

 

 

 

 

 

 

Neben der Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften gilt es als Anwalt insbesondere auch, die Beweislast, das Beweismaterial und damit die Prozessrisiken abzuwägen. Vor Gericht gewinnt nicht immer derjenige, der eigentlich im Recht wäre, sondern derjenige, der seinen Vortrag durch Beweismittel untermauern kann.
Verabschieden Sie sich von der weit verbreiteten Vorstellung, es gäbe eine pauschale prozentuale Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen oder Verlieren eines Prozesses - jeder Fall unterliegt einer Einzelfallprüfung!
Rechtsanwältin Wendel hilft Ihnen dabei, Ihre Prozess- und damit auch Ihre Kostenrisiken in Ihrem Fall realistisch einzuschätzen.

Übrigens: Eine gute Rechtsberatung ist nicht unbedingt immer das, was man gerne hören wollte, aber trotzdem beachten sollte!

 

Familienrecht

Seit ihrer Anwaltszulassung im Jahre 2002 bearbeitet Rechtsanwältin Wendel schwerpunktmäßig das Familienrecht sowohl beratend als auch außergerichtlich sowie gerichtlich vertretend.
 
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die z.B. durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Adoption oder Vormundschaft miteinander verbunden sind.
Störungen in diesen Beziehungen sind nicht nur persönlich sehr belastend, sondern erfordern auch spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten eines Anwalts, um Interessen und Ansprüche der Mandantschaft aus diesen Rechtsbeziehungen sachlich zu vertreten und durchzusetzen:
 
  • Ehescheidungen mit den Folgesachen Zugewinn- u. Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt
  • Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht
  • Übernahme von Verfahrensbeistandschaften gem. § 158 FamFG
  • Auseinandersetzungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Verfahren gemäß Gewaltschutzgesetz

 

Versicherungsrecht

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Wendel bildet das Versicherungsrecht.

Das Versicherungsrecht umfasst nur zum Beispiel

- vollständige Abwicklung von KFZ-Unfällen mit Sach- und Personenschäden (Schmerzensgeld), auch die Übernahme von Fällen aus dem Bereich Verkehrsstrafrecht

- Schadenbearbeitung bei Kaskoversicherungsfällen

- Schadenabwicklungen in den Versicherungsbereichen Hausrat, Gebäude, Privathaftpflicht inkl. Tierhalterhaftpflicht

 

 

 

Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Sie sind Wohnungseigentümer oder Hausverwalter.

Ein Teilungseigentümer hat unerlaubt Räume des Gemeinschaftseigentums abgesperrt?

Ein Teilungseigentümer hat unerlaubt bauliche Veränderungen vorgenommen? 

Ein Teilungseigentümer ist mit Hausgeldzahlungen im Rückstand?

Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft?

Sie wollen selbst Anträge als Tagesordnungspunkte für die WEG-Versammlung aufnehmen lassen?

Ihre Hausverwaltung ist untätig?

 

Sie sind Vermieter.

Ihr Mieter hat bereits bei Einzug die vertraglich vereinbarte Kaution nicht gezahlt?  

Ihr Mieter befindet sich mit Mietzahlungen in Verzug und/oder zahlt die Miete sehr unregelmäßig?

Ihr Mieter stört notorisch den Hausfrieden und hat bereits mehrere Polizeieinsätze zu vertreten?

Ihr Mieter hält sich nicht an die Hausordnung ?

Sie wollen Ihrem Mieter kündigen?

 

Seit dem Jahre 2008 ist Rechtsanwältin Wendel-Lindinger auch schwerpunktmäßig mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst; im Mietrecht allerdings fokussiert auf die Interessenlage von Vermietern.

  • Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Räumungsklagen und Räumungsvollstreckung 
  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • TOP-Anträge, Beschlussersetzungsklagen
  • Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen; insbesondere auch bei unerlaubten baulichen Veränderungen

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Rechtsanwältin Wendel-Lindinger aus Zeit-/Kostenabwägungsgründen keine Mandate im Bereich Nebenkostenabrechnung annimmt!

 

 

Werkvertragsrecht

  Die Trockenbaufirma hat das falsche Aufmaß genommen, das falsche Material
  verwendet und vertröstet Sie seit Wochen mit der Nachbesserung oder
  erscheint überhaupt nicht (mehr) auf der Baustelle?

 

 

 

 

 

Ihr KFZ-Mechaniker sucht seit Wochen vergeblich nach dem Grund,

warum Ihr Auto nicht mehr anspringt, stellt dabei  aber trotzdem ständig neue

Rechnungen aus über Teile, die er nach dem Prinzip "try and error" auswechselt?

 

 

 

Obwohl Sie als Handwerker einwandfreie Leistung erbracht haben, wird Ihre Rechnung nicht bezahlt?

 

Ob Erfüllungs-, Nachbesserungs- oder Zahlungsansprüche: auch in diesem Bereich kann Ihnen Rechtsanwältin Wendel-Lindinger bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen helfen.